Sammeleinwendung zum Grohnde-Rückbau

Wir unterstützen einen Aufruf der Regionalkonferenz AKW Grohnde abschalten und der BI depoNIE! Ith:

Liebe Betroffene und Interessierte,

spätestens am 31.12. geht das AKW Grohnde vom Netz. Danach folgt die Phase der Stilllegung und des Rückbaus. Kraftwerksbetreiber PreussenElektra hat dazu zwei Anträge beim Umweltministerium in Hannover als zuständige Aufsichtsbehörde gestellt: einen auf Stilllegungs- und Abbaugenehmigung sowie einen auf Genehmigung für den Bau einer Transportbereitstellungshalle (Zwischenlager für schwach-/mittelradioaktive Abfälle).

Die Antragsunterlagen des Betreibers liegen nun für 2 Monate öffentlich aus (6.5. bis einschl. 5.7.). In dieser Zeit ist es möglich, Einwendungen zu erstellen und an das Niedersächsische Umweltministerium schicken. Diese müssen von der Behörde im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Alle Einwender*innen sind zu einem späteren Erörterungstermin einzuladen. Die besagten Unterlagen findet ihr hier online oder im Rathaus von Emmerthal in Papierform.

Beim Abriss eines AKW wird sehr viel mit verstrahltem Material hantiert. Die radioaktive Belastung ist in bestimmten Phasen des Rückbaus möglicherweise höher als im jetzigen Normalbetrieb. Strahlende Abfälle können durch die Praxis des „Freimessens“ auf Hausmülldeponien oder sogar in normale Stoffkreisläufe gelangen. Das neue Zwischenlager am Standort muss für einen sehr langen Zeitraum ertüchtigt werden, denn mit einer baldigen Überführung nach Schacht Konrad ist nicht zu rechnen. Der Ausbau des ehemaligen Erzbergwerks Konrad, das für die endgültige Lagerung aller schwach-/mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland vorgesehen ist, verzögert sich immer wieder, während die Zweifel an dessen Eignung wachsen.

Wir haben an dieser Stelle die offizielle Gelegenheit, Stellung zu den geplanten Rückbaumaßnahmen zu beziehen. Mit diesem Schreiben wollen wir möglichst viele Menschen motivieren, davon Gebrauch zu machen.

Wichtig ist:

  • Teilnahme am Erörterungstermin nur möglich bei geltend gemachter persönlicher Einwendung
  • Klagemöglichkeit nur gegeben bei erfolgter persönlicher Einwendung (beides gilt nicht für Sammelenwendungen)
  • Einwendung muss fristgerecht in Hannover eingegangen sein (5.7.!)

Hier findet Ihr eine Sammeleinwendung zum Unterzeichnen und zur Weitergabe in Eure Verteiler, Freundeskreise usw. Sendet sie bitte fristgerecht an die dort aufgeführte Adresse in Hameln. Wir leiten sie gebündelt an das Umweltministerium weiter. Bitte auch diese Info weiter verteilen.

Karsten Schmeißner für die Rückbau-AG Grohnde

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