Oder: Gebührenerhöhung in Nachmittagsbetreuung und Hort
Kindertagesbetreuung ist und bleibt Thema im Rat der Stadt Hameln. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ wurden die Eltern von Kindern im Elementarbereich (3 bis 6 Jahre) von Gebühren befreit. Für die Krippenkinder (bis 3 Jahre) wurde eine Beitragsstaffel erarbeitet. Nun soll am letztmöglichen Hebel gedreht werden: Der Betreuung von Grundschulkindern in Hort und Nachmittagsbetreuung.
In der Vorlage 336/2018-1 „Änderung zur Vorlage-Nr. 336/2018 Gebührenerhöhung Kindertagesbetreuung“ wird vorgeschlagen, um den steigenden Personal- und Sachkosten Rechnung zu tragen, im Bereich Hort und Nachmittagsbetreuung die Gebühren zu erhöhen. Die Stadt Hameln habe im Landkreis mit Abstand die niedrigsten Gebühren im Kinderbetreuungsbereich, zudem seien die Gebühren für den Hort und die Nachmittagsbetreuung seit 2012 nicht angehoben worden.
Die in der Vergangenheit ausgebliebene Erhöhung soll nun offenbar nachgeholt werden: Nach Vorschlag der Verwaltung steigt der Beitrag für die Betreuung im Hort von 81,- €/ Monat auf 101,- €/ Monat, das ist eine Steigerung um rund 25 {ac3304263dd34c1ae4a87ebaa3650b757329acfc186ef845ab98ef6c2c6210bd}! Im Bereich der Nachmittagsbetreuung sollen die Gebühren von 62,- €/ Monat auf 77,- €/ Monat angehoben werden – hier eine Erhöhung um 24 {ac3304263dd34c1ae4a87ebaa3650b757329acfc186ef845ab98ef6c2c6210bd}.
Das Anheben der Gebühren summiert sich: Die Stadt erwartet, sollte der Vorschlag umgesetzt werden, Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in Höhe von ca. 80.000,- € jährlich.
Anett Dreisvogt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Ausschuss für Familie, Kita, Schule und Sport dazu: „Wir können der Argumentation nicht folgen: Sicherlich müssen Gebühren angepasst werden. Erzieher_innen haben zu Recht eine bessere Entlohnung gefordert, die Mehrkosten dafür müssen gedeckt werden. Aber eine ausgebliebene Anpassung der Beiträge über mehrere Jahre kann nicht innerhalb kürzester Zeit nachgeholt werden. Auch der Verweis auf andere Gemeinden des Landkreises, die höhere Beiträge für Kindertagesbetreuung erheben, ist nicht zielführend.“
Eine verträglichere Lösung des Problems kann eine schrittweise Anpassung der Gebühren über mehrere Jahre sein. Wolfgang Meier stellte im Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft als Kompromissvorschlag den Antrag, die Erhöhung auf die Hälfte zu reduzieren. Damit wären die Gebühren für den Hort zunächst auf 91,- €/ Monat und in der Nachmittagsbetreuung auf 69,50 €/ Monat gestiegen. Auch so hätte die Stadt Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im mittleren fünfstelligen Bereich zu verzeichnen. Für diesen Vorschlag konnte er jedoch keinerlei Unterstützung finden.
Anett Dreisvogt erklärt: „Eltern benötigen Verlässlichkeit. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möchten sie ihre Kinder gut untergebracht sehen und sind auch bereit, für gute Betreuung gutes Geld zu zahlen. Das Familienbudget verkraftet eine schrittweise Anpassung allerdings leichter als eine plötzliche, starke Erhöhung. Eine Gebührenanpassung sollte daher vorhersehbar und gemäßigt erfolgen. Unser Ziel, um alle Familien mitzunehmen, bleiben Ganztagsschulen ohne Elternbeiträge!“