Fortschreibung der objektbezogenen Baumschutzsatzung

Die Mehrheitsgruppe beantragt die Fortschreibung der objektbezogenen Baumschutzsatzung sowie die Aufnahme alter Baumbestände, wie zum Beispiel in Alleen, wie es im Klimaschutzkonzept der Stadt Hameln (S. 83) steht.

B e g r ü n d u n g :

Vor kurzem hat die Fällung von sechs gesunden, über 100 Jahre alten Linden im Wohngebiet „Am Fischerhof“ für sehr viel Unmut und Unverständnis insbesondere bei den Anwohnern gesorgt. Bei diesen Bäumen wurde leider versäumt, sie in die objektbezogene Baumschutzsatzung aufzunehmen. Gerade in letzter Zeit sorgen Baumfällungen immer wieder für Ärger in der Bevölkerung. Aus diesem Grunde soll die objektbezogene Baumschutzsatzung nicht nur fortgeschrieben, sondern auch um Sonderfälle erweitert werden.

Weitere Begründungen erfolgen ggf. mündlich.

Der Antrag als pdf:

43-2015 Baumschutzsatzung

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