PM: Schadstoffdeponie Ith – Was wird hier gespielt?

Rechtsgutachten hält Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht für erforderlich

 

Seit Wochen fragen sich die Gegner*innen der Schadstoffdeponie im Steinbruch Ith, weshalb die Betreiberin den Planfeststellungsantrag überhaupt gestellt hat. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont hatte sich schon früh positioniert, dass sie die Deponie aufgrund des Landschaftsschutzgebietes nicht für genehmigungsfähig hält. Und auch die Kreispolitik hatte deutlich gemacht, dass sie einem Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht zustimmen würde. Nun kam, nach Recherchen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, heraus, dass dem Niedersächsischen Umweltministerium ein Rechtsgutachten vorliegt, wonach das Gebiet nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet „ausgelöst“ werden muss. Der Landschaftsschutz würde einer Genehmigung demnach nicht im Wege stehen.

 

„Wie kann es sein, dass ein solches Rechtsgutachten der zuständigen Verwaltungsebene und den zuständigen politischen Gremien vorenthalten wird?“ fragt sich die Kreisvorsitzende der GRÜNEN, Britta Kellermann. „Im Planfeststellungsantrag ist noch immer die Rede davon, dass parallel eine Teilaufhebung aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt werden muss. An keiner Stelle wird erwähnt, dass ein anderslautendes Gutachten vorliegt.“

 

„Mit dem Rechtsgutachten hat sich ein ganz neuer Sachverhalt in dem Antragstellungsverfahren ergeben. Der Landkreis als zuständige Behörde für den Landschaftsschutz hat ein berechtigtes Interesse, Kenntnis über dieses Gutachten zu erhalten. Wir müssen uns zu dem Gutachten positionieren und rechtliche Schritte prüfen können“, sagt das GRÜNE Mitglied und Vorsitzende des Hameln-Pyrmonter Umweltausschusses, Tomas Jürgens. Und ergänzt: „Es ist schon merkwürdig, dass vor Ort überhaupt nicht bekannt war, dass das Niedersächsische Umweltministerium in das Verfahren einbezogen wurde.“

 

„Dieser Vorgang wirft viele Fragen auf“ findet auch die örtliche Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anja Piel. „Wie und in welchem Zusammenhang ist es zur Beauftragung dieses Gutachtens gekommen? An welcher Stelle war die Untere Naturschutzbehörde eingebunden, die für den Landschaftsschutz vor Ort zuständig ist und warum lag das Gutachten beim Planfeststellungsverfahren nicht vor? Olaf Lies muss sich nicht nur von seinem SPD Kollegen Landrat Bartels fragen lassen, ob und wie weit er sich als Umweltminister für Natur und Landschaftsschutz im Weserbergland verantwortlich sieht – wir vermissen Transparenz und eine klare Haltung und wollen von Minister Lies Antworten.“

 

Kellermann empört sich: „Der ganze Vorgang ist vollkommen intransparent. Man muss sich ja allmählich fragen, was für ein Spiel hier eigentlich gespielt wird? Das Gutachten muss sofort veröffentlicht werden!“

Artikel kommentieren

Schreibe einen Kommentar zu Iris Töpelmann Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Ein Kommentar

  1. Schluss mit der Mauschelei, der mangelnden Transparenz und der nicht vorhandenen Bürgerbeteiligung.
    Der Steinbruch muss unbedingt dem Naturschutzgebiet Ith eingegliedert werden.