MdL Britta Kellermann: Mehr Schutz, mehr Vorsorge, mehr Nachhaltigkeit
Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur umfassenden Modernisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vorgelegt. Ziel ist es, das Land besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und Nutzungskonflikte um die wertvolle Ressource Wasser vorausschauend zu steuern. „Mit einem modernen Wasserrecht wollen wir Niedersachsen robuster gegenüber Wetterextremen aufstellen – sei es zu viel Wasser bei Hochwasser und Starkregen oder zu wenig bei Dürre und Trockenheit“, erklärt die Landtagsabgeordnete Britta Kellermann aus Salzhemmendorf. „Damit schaffen wir die Grundlagen für mehr Vorsorge, Schutz und nachhaltige Nutzung unserer überlebenswichtigen Wasserressourcen.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, bisher erlaubnisfreie Wasserentnahmen künftig meldepflichtig zu machen, um eine verlässliche Datengrundlage und bessere Überwachung zu schaffen – gerade in Regionen mit bereits stark beanspruchtem Grundwasser. Außerdem sollen Wasserbehörden bei Engpässen zügiger reagieren und Entnahmerechte im Notfall flexibel anpassen können. „Das schafft mehr Kontrolle und ermöglicht rasches Handeln bei Wasserknappheit vor Ort“, erklärt Britta Kellermann.
Auch für die Landwirtschaft bringt das Gesetz Fortschritte: Beregnungsverbände werden gestärkt, um die Feldbewässerung effizienter und gemeinschaftlicher zu organisieren.
Die rot-grüne Landesregierung setzt außerdem klare Anreize für einen sparsamen Wasserverbrauch. Künftig können Kommunen Satzungen erlassen, die Regen- und Grauwassernutzung erleichtern. Wasserversorger dürfen Tarife anbieten, die sparsamen Verbrauch finanziell belohnen. Britta Kellermann: „Damit verankern wir einen echten Anreiz, der sowohl Menschen als auch der Natur zugutekommt.“
Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim Hochwasserschutz: „Ein zentrales Register für Deiche und Schutzanlagen soll die Planbarkeit und Zusammenarbeit zwischen Behörden und Kommunen verbessern“, so Britta Kellermann. Genehmigungen für Projekte, die Klima- und Hochwasserschutz voranbringen – etwa Renaturierungen, Versickerungen oder schwimmende Solaranlagen – sollen künftig schneller und einfacher erteilt werden. Diese Vorhaben sollen ausdrücklich als „überragendes öffentliches Interesse“ gelten.