Auch nach der Sommerpause hat die grüne Ratsfraktion gemeinschaftlich mit der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke als rot-rot-grüne (R2G) Gruppe einiges auf den Weg gebracht, um Hameln in Richtung „Enkeltauglichkeit“ zu bewegen.
„Umwelt-, Naturschutz und erneuerbare Energien: Mehr Grün für Hameln“
Nachdem zahlreiche lippische Städte bereits eine Resolution zur sofortigen Abschaltung des Atomkraftwerks Grohnde beschlossen haben, wird ein Beschluss dieser nun auch im Hamelner Rat angestrebt. Nah dran am Geschehen ist es schwer, Einigkeit im Vorgehen zu erreichen, sodass Beratung und Beschlussfassung mehrfach vertagt wurde. So wurde bereits in die Umweltausschusssitzung, in der die Vorlage erstmalig beraten wurde, unterbrochen, um Angehörige der Betreibergesellschaft zu Wort kommen zu lassen. Es folgten eine Exkursion, ein Kurzvortrag und zahlreiche Diskussionen, bevor der Rat der Stadt Hameln tatsächlich das Niedersächsische Umweltministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde und das Bundesumweltministerium als entsprechend weisungsbefugte Behörde, auffordert, sich aus Sicherheitsgründen für eine vorzeitige Stilllegung des Kernkraftwerks Grohnde, deutlich vor dem im Atomgesetz festgesetzten Laufzeitende einzusetzen (link).
Das Klimaschutzkonzept ist langfristig angelegt und besteht aus zahlreichen Einzelmaßnahmen, die jeweils zu prüfen und umzusetzen sind. Zwei Drittel der Laufzeit des Klimaschutzkonzepts sind nun abgelaufen, daher ist es zu diesem Zeitpunkt für die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit interessant zu erfahren, wie der Stand der Dinge ist – und welche Maßnahmen bis Ende der Laufzeit noch umgesetzt werden können.
Die Grüne Fraktion fordert daher, die vereinbarte regelmäßige Berichterstattung zu dem Thema wieder aufzunehmen.
„Stadt für Alle – gemeinschaftlich, inklusiv, gerecht“
Und wieder erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag entgegen den Vorgaben der Politik: „Der Ratsbeschluss vom 24.08.2016 zur Vorlage 135/2016 mit der Änderung lt. Protokoll „Die Verfüllung im hinteren Hafenbecken soll nicht verfolgt werden“ schließt Entwicklungsleitlinien mit dem Inhalt Verfüllung bzw. Teilverfüllung des hinteren Hafenbeckens gegenwärtig aus.“
Wildtiere können in reisenden Zirkusbetrieben nicht tiergerecht gehalten werden. Daher hat der Bundesrat bereits 2003 und nochmals 2011 eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben gefasst. Die Bundestierärztekammer als veterinärmedizinisch höchstes Gremium in Deutschland spricht sich ebenfalls für ein Wildtierverbot im Zirkus aus.
Der Ratsbeschlusses vom 15.06.2016 (s. Vorlage 60/2016) zum Ausschluss von Zirkusbetrieben mit Wildtieren von der Vermietung kommunaler Flächen muss dennoch aufgehoben werden, soll aber auf Initiative der Grünen Fraktion (Vorlage 231/2017) ab sofort als Stellungnahme des Rats betrachtet werden.
Leider fand sich hierzu keine Mehrheit im Rat.
„Nahverkehr anders denken“
Aktueller Stand ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hameln zur Ausübung ihres Dienstes zu Fuß oder mit ihren privaten/ dienstlichen PKW im Stadtgebiet unterwegs sind.
Viele Städte machen sich Gedanken über umweltfreundliche und klimaschonende Mobilität. Kommunen können sich hier als Voreiter zeigen. Zudem zeigt die Entwicklung im Bereich der Elektrofahrräder erhebliches Potenzial, Fahrten mit PKW zu ersetzen.
Daher fordert die Grüne Fraktion die Verwaltung der Stadt Hameln auf zu prüfen (242/2017), wie viele E-Bikes nötig sind und welche Kosten entstehen, die Verwaltung (inkl. Betriebshof) mit ausreichend E-Bikes auszustatten. Außerdem soll geprüft werden, welche Einsparungen sich ergeben, wenn weniger Aufwendungen für Fahrten in (privaten oder Dienst-) Kfz anfallen bzw. Anschaffungen für PKW entfallen können.
Als „Fahrradfreundliche Stadt Hameln“ sollte die Verwaltung mit gutem Beispiel voran gehen und das Fahrradfahren fördern und fordern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nahezu täglich mit dem Rad unterwegs sind, können außerdem direkt melden, an welchen Stellen es Verbesserungsbedarf für den Radverkehr gibt.
„Chancengleichheit fängt bei Kindern an“
„Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind.“ (Masuhr, L.: Inklusion – Was heißt das?, abrufbar unter leidmedien.de)
In der Praxis heißt das, das öffentliche Einrichtungen so gestaltet sein müssen, dass alle Menschen, unabhängig von möglichen Einschränkungen, sie nutzen können. Spielplätze können hier einen wertvollen Beitrag leisten, denn Kinder entwickeln sich – unterschiedlich. Und alle Kinder, mit oder ohne Behinderung, wollen spielen. Nestschaukeln, Hangrutschen, spezielle Oberflächenbeschaffenheit oder kontrastreiche Farbgestaltung machen das Erlebnis Spielplatz auch für Kinder mit Behinderung zugänglich – und Kinder ohne Behinderung haben ebenso ihren Spaß daran.
Daher fordert die Grüne Fraktion die Verwaltung der Stadt Hameln auf (245/2017), dem Rat mitzuteilen, auf welchen städtischen Spielplätzen sich derzeit inklusive Spielgeräte befinden, sowie ob und wo im Rahmen der Sanierungsarbeiten und Geräteerneuerungen auf städtischen Spielplätzen inklusive Spielgeräte eingesetzt werden können.
Eine Kennzeichnung von inklusiven Spielplätzen im Flyer der Stadt Hameln (bei Neuauflage des Drucks) sowie eine Auflistung im Internet auf der Homepage der Stadt Hameln soll es künftig Eltern erleichtern, einen Spielplatz zu finden, auf dem auch ihr Kind Möglichkeiten zum Spielen findet.
„Nachhaltig haushalten“
Der erste Haushalt dieser Ratsperiode (2017) musste im bereits laufenden Jahr beschlossen werden. Mit dem Haushalt 2018 war im gleichen Jahr noch ein großer Brocken zu beschließen – dieses Mal aber ohne, dass das Haushaltsjahr bereits lief.
Auch in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen wollen die GRÜNEN die finanzielle Förderung der vielfältigen Kulturlandschaft durch die Stadt erhalten. Zum Haushalt 2018 betrifft dies insbesondere das Kultur- und Kommunikationszentrum Sumpfblume. Bereits für 2017 war ein erhöhter Zuschuss beantragt und auch genehmigt worden. Für 2018 schlug die Verwaltung dann vor, nur den Zuschuss aus 2016 und Vorjahren zu gewähren. Hier fand die rot-rot-grüne Gruppe glücklicherweise eine Mehrheit, um die wertvolle Arbeit der Sumpfblume zu honorieren und den vollen Zuschuss zu gewähren.
Ein weiterer Vorschlag der Stadtverwaltung sah vor, die Arbeit des Streetworkers (Aufsuchende Arbeit mit Drogensüchtigen) nicht weiter zu finanzieren, sondern zu hoffen, dass eine Stiftung dies übernimmt. Aus Sicht der grünen Fraktion ist dies ein Schritt in die verkehrte Richtung – zumal das Einsparpotential von 4.000,- € auf den Gesamthaushalt gesehen eher mickrig ist. In der rot-rot-grüne Gruppe beantragt sie daher die Beibehaltung der städtischen Straßensozialarbeit.
Die angespannte Haushaltslage lässt keine großen Sprünge zu. Wird ein Projekt vorgezogen, muss, nicht zuletzt aus personellen Gründen, an anderer Stelle etwas hintangestellt werden. Die rot-rot-grüne Gruppe hat gemeinsam die Prioritätenliste „Hochbau“ überarbeitet, um z.B. die Dachsanierung des Hochzeitshauses vorzuziehen. Entsprechend verlagern andere Sanierungsarbeiten, beispielsweise am Museum, nach hinten.
Anstatt nun jährlich vorgesetzt zu bekommen, an welcher Schule es baulich „am meisten brennt“, spricht sich die rot-rot-grüne Gruppe für eine Schulentwicklungsplanung aus. Zunächst ist eine Diskussion und darauf folgend eine Entscheidung notwendig, wie die Schullandschaft Hamelns künftig aussehen soll – anschließend kann eine konsequente Fortsetzung der Sanierung der Schulgebäude folgen.
Auch Hameln mangelt es an Plätzen in Kindertageseinrichtungen, insbesondere in der Nordstadt. Hier konnte die Grüne Fraktion mit Unterstützung der Gruppenpartner SPD und LINKE einen Kompromiss im Rat erzielen, dass die künftige Kita zentral auf dem Linsingen-Gelände geplant wird. Inhaltlich passt eine Kindertagesstätte zum Bildungs- und Gesundheitscampus, räumlich ist das Gebiet sowohl aus der Nordstadt als auch aus der Altstadt gut zu erreichen. Der von der Verwaltung als Kita-Standort vorgesehene Kunstrasenplatz soll bleiben, was der ist – Kunstrasenplatz. Hier wird die Stadt mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont in Verhandlung treten, wie beide gemeinsam den Platz erwerben und sanieren können.
Das Verkehrsmodernisierungskonzept wird in den kommenden Jahren etwas ausgebremst. Es wird grundsätzlich über die Gewerbesteuer finanziert, doch entsprechende Rückzahlungsforderungen bringen die ursprüngliche Planung aus dem Takt. Nun wird in den kommenden Jahren hier etwas weniger Geld ausgegeben, um es später an die tatsächlich zu erwartende Gewerbesteuer anzupassen.