Grohnde abschalten – sofort!

In unserem Landkreis steht das zweitälteste Atomkraftwerk Deutschlands, welches sich noch im Betrieb befindet. Genug Gründe sprachen dafür, es niemals in Betrieb zu nehmen, aber mehr Gründe noch sprechen dafür, es sofort abzuschalten.

Vor diesem Hintergrund stellen die Hamelner GRÜNEN zusammen mit ihren Gruppenpartner_innen von SPD und DIE LINKE in der Ratssitzung am 21.02.2018 folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Hameln fordert das Niedersächsische Umweltministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde und das Bundesumweltministerium als entsprechend weisungsbefugte Behörde, auf, sich aus Sicherheitsgründen für eine vorzeitige Stilllegung des Kernkraftwerks Grohnde, deutlich vor dem im Atomgesetz festgesetzten Laufzeitende einzusetzen.

Begründung:
Das Kernkraftwerk Grohnde ist mit aktuell 249 meldepflichtigen Ereignissen (Stand: 28.2.2017) seit Betriebsbeginn eines der störanfälligsten in Deutschland. Insbesondere in den vergangenen zwei Jahren waren Anzahl und Ausmaß der aufgetretenen Defekte besorgniserregend groß. So erhöhten beispielsweise ein ausgefallener Generator, undichte Rohrverbindungen, eine beschädigte Nachkühlpumpe und Fremdkörper im Primärkreislauf das Risiko einer Atomkatastrophe unkalkulierbaren Ausmaßes.
Wie das Beispiel Tschernobyl zeigt, drohen auch Gefahren durch Cyber-Attacken, auf die das KKW Grohnde alleine durch das Alter und seine Struktur nicht vorbereitet ist. Wie im April 2016 deutlich wurde, ist es auch möglich, PCs in Industrieanlagen zu infizieren, die nicht mit dem Internet verbunden sind. Im KKW Grundremmingen wurde die damals entdeckte Schadsoftware vermutlich über USB-Sticks übertragen.
Diese Ereignisse machen deutlich, dass hier massive Alterungsprobleme vorliegen in einer Anlage, die seit mehr als dreißig Jahren überwiegend im Volllastbetrieb arbeitet und nach dem ursprünglichen Ausstiegsgesetz bereits 2017 hätte stillgelegt werden sollen. Die Störfälle zeigen zugleich auch, dass der Betrieb an der oberen Leistungsgrenze immer mit unentdeckten Schäden verbunden sein kann, denn eine Reihe von Defekten werden erst im Rahmen von Überprüfungen festgestellt. Der genaue Zeitpunkt ihres Entstehens ist dann oft nicht mehr nachweisbar.
Ein kürzlich aufgetretener Störfall belegt sogar, dass ein folgenschwerer Wartungsfehler jahrelang unentdeckt bleiben konnte. Ferner kann der Reaktor in Grohnde einem Anschlag durch Absturz eines modernen Großflugzeugs oder durch Beschuss nicht standhalten.
Bis zu 50 Prozent des gesamten nuklearen Inventars könnten bei einem schweren Kernschmelzunfall innerhalb von zwei bis drei Stunden freigesetzt werden. Dies könnte nicht nur zur Folge haben, dass eine Evakuierung der Bevölkerung in der so genannten Mittelzone (20-km-Radius um die Anlage), die innerhalb von 24 Stunden nach Alarmierung abgeschlossen sein soll, nicht mehr erfolgreich umsetzbar wäre. Auch in viel größerer Entfernung könnten die zu erwartenden extremen Strahlenbelastungen ein rechtzeitiges Verlassen des betroffenen Gebietes unmöglich machen.
Der Rat der Stadt Hameln teilt daher die berechtigten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger der Stadt vor einer atomaren Katastrophe und deren unkalkulierbaren Folgen. Die Menschen hier leben im unmittelbaren Umfeld und somit in der Evakuierungszone des Reaktors in Grohnde, dessen Betrieb nach Atomgesetz noch bis zum 31.12.2021 geplant ist.“

Dieser Antrag wurde am 21.02. im Rat der Stadt Hameln mehrheitlich beschlossen. Sven Kornfeld, Fraktionsvorsitzender, dazu: „Wir wissen, dass unsere Resolution zur vorzeitigen Stilllegung nicht dazu führen wird, dass das Kraftwerk in Grohnde morgen abgeschaltet wird. Es ist aber gerade jetzt, wo die Stilllegung Ende 2021 absehbar ist, wichtig, den Finger in die Wunde zu legen, nachzufragen und genau hinzuschauen. Noch ist das Kraftwerk in Betrieb!“

Zuletzt hatte am 19.02., nur zwei Tage vor der Ratssitzung, der Tippfehler eines Piloten fälschlicherweise Luftsicherheits-Alarm ausgelöst. Vor einem drohenden Flugzeugabsturz können die Angestellten des AKW evakuiert werden – das AKW selbst kann nicht in Sicherheit gebracht werden.

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