Bereits 45.412 Unterschriften für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen!

Volksbegehren hat erste Hürde locker genommen / Mit Volldampf in die zweite Runde:

Das Sammeln geht weiter

„In den vergangenen knapp acht Wochen seit Beginn des Unterschriftensammelns haben bereits rund doppelt so viele Menschen das Volksbegehren unterschrieben, wie es in der
ersten Runde erforderlich ist: Das ist großartig und wir danken allen, die dazu beigetragen haben!“ sagt Volksbegehren-Initiator Klaus Ahrens. 45.412 gültige Unterschriften hat die Landeswahlleiterin bis zum 1. August gemeldet. 25.000 Unterschriften braucht es, um den Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit zu stellen. „Das Landesgesetz gibt uns hierfür Zeit bis zum 13. November. Diese Zeit nehmen wir uns, schließlich haben wir gerade erst angefangen und sind durch Corona beim Sammeln eingeschränkt. Hunderte ehrenamtlich Aktive in ganz Niedersachsen setzen sich dennoch jeden Tag sehr engagiert für das Volksbegehren ein: auf Marktplätzen und in Fußgängerzonen, in Städten und auf dem Land. Jetzt geht es mit Volldampf in die zweite Runde: Wir sammeln weiter Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren und für besseren Artenschutz in Niedersachsen“, so Ahrens, der zugleich Vizepräsident der Deutschen Berufs und Erwerbsimker ist. „Denn nur mit dem Volksbegehren können wir echte Verbesserungen für den Artenschutz in Niedersachsen erreichen.“ Wem die Natur und ein besserer Tier- und Pflanzenschutz in Niedersachsen am Herzen liege und wer noch nicht unterschrieben habe, könne sich jetzt mit der Unterschrift unter das Volksbegehren ganz konkret für mehr Artenschutz einsetzen: „Für mehr Lebensraum und Nahrung für Insekten wie Bienen und Schmetterlinge, für das Überleben der Wiesenvögel wie Kiebitz und Feldlerche und dafür, dass Naturschutzgebiete pestizidfrei und Uferzonen an Gewässern besser geschützt werden“, sagt Ahrens.
Damit es zu einer Abstimmung im niedersächsischen Landtag über das Gesetz kommt, braucht es insgesamt rund 610.000 Unterschriften für das Volksbegehren, die bislang gesammelten Unterschriften zählen dabei mit. Lehnt der Landtag das Gesetz ab, folgt ein Volksentscheid.

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