Die weitergehenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens mit Schließung weiterer Einrichtungen hat dazu geführt, die Stichwahl ausschließlich per Briefwahl durchzuführen.
Alle Wahlberechtigten erhalten ab dem 23. März 2020, automatisch die persönlichen Briefwahlunterlagen von der jeweils zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Hinweise zum Wählen per Briefwahl sind den Unterlagen beigefügt. Bei aufkommenden Fragen gibt das Wahlamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Auskunft. Auch auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont sind ab 23.03.2020 ebenfalls Hinweise zum Wählen per Brief unter www.hameln-pyrmont.de zu finden.
„Bitte achten Sie darauf, den Wahlschein zu unterschreiben, damit Ihre Stimmabgabe gültig ist. Der Stimmzettel kommt in einen blauen Umschlag. Der blaue Umschlag und der unterschriebene Wahlschein werden dann in den gelben Wahlumschlag gesteckt, der wiederum per Post oder persönlich die Gemeindeverwaltung erreichen muss“ heißt es aus dem Kreishaus.
Für Wählerinnen und Wähler, die bereits per Briefwahl teilgenommen haben, behält die Stimmabgabe für die Stichwahl am 5. April weiterhin Gültigkeit und wird entsprechend berücksichtigt. Eine Stimmabgabe in den Wahllokalen wird es am 05. April damit nicht geben.